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§ 1 GELTUNGSBEREICH DER AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Stadthauses VilaLila in Alvor zur Beherbergung sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen VilaLila sowie deren Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken ist nicht gestattet.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie der Vermieter ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 BUCHUNG / BUCHUNGSBESTÄTIGUNG
Buchungen der VilaLila können Sie über die Buchungsanfrage der Webseite der VilaLila, per E-Mail unter kontakt@vilalila-algarve.com, über das Kontaktformular der Webseite oder telefonisch unter +49 172 9242630 (Deutschland) oder +351 965651241 (Portugal) ausführen. Mit der Begleichung des Anzahlungsbetrages und Zusendung der Buchungsbestätigung ist ein rechtsgültiger Mietvertrag für den gebuchten Zeitraum der gesamten Villa zustande gekommen.
Der Mieter erkennt mit der Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung des Vermieters an. Bei Verstößen gegen die AGBs ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder einer Entschädigung besteht nicht.
§ 3 PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / KAUTION
Die Mietpreise sind saisonal unterschiedlich. Es gelten die auf der Homepage der Villa veröffentlichen aktuellen Preise.
Im Mietpreis enthalten sind eine wöchentliche Reinigung inklusive neuer Bettwäsche und Handtücher sowie die Endreinigung.
Der Energieverbrauch wird separat abgerechnet. Der Stromzähler wird bei An- und Abreise abgelesen.
Zusätzlich zu dem Mietpreis erheben wir eine Kaution in Höhe von pauschal 300,00 Euro. Die Kaution abzüglich der Stromkosten wird nach mängelfreier Abnahme der Villa bei Abreise zurückgezahlt.
Sonstige Nebenkosten oder Provisionen fallen nicht an.
Eine Anzahlung in Höhe von 40 % der Gesamtsumme für die Buchung ist sofort nach Reservierung, spätestens aber 7 Tage nach Erhalt der Reservierungsbestätigung zu leisten. Nach Eingang der Anzahlung wird eine Buchungsbestätigung ausgestellt.
Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist der Vermieter berechtigt, ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurück zu treten und die Villa anderweitig zu vermieten.
Die Zahlung des Restbetrages in Höhe von 60% der Gesamtsumme des Mietpreises ist bis spätestens 45 Tage vor Anreise fällig.
Die Kaution ist am Anreisetag in bar zu übergeben.
Wird die Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist der Vermieter berechtigt, ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurück zu treten und die Villa anderweitig zu vermieten. Eine Rückerstattung einer bereits getätigten Anzahlung inklusive des Kautionsbetrages ist ausgeschlossen (siehe auch § 5).
Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu zahlen. Wird die Zahlung des Mietpreises nicht geleistet, ist der Vermieter mit einer Frist von 5 Tagen ab Buchungsbestätigung berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die Villa anderweitig zu vermieten.
Kosten der Zahlung wie Banküberweisungsgebühren und Bankspesen, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Mieter.
Wir akzeptieren ausschließlich die bei dem Buchungsvorgang angegebenen Zahlungsmöglichkeiten.
Unsere Bankverbindung:
Credito Agricola (Portugal)
IBAN PT50004570634032406472087
Kreissparkasse Köln (Deutschland)
IBAN DE79370502991172011094
§ 4 AN- UND ABREISE
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
Die Mindestaufenthaltsdauer in der VilaLila beträgt 6 Tage/5 Nächte. An- und Abreisetage sind nicht auf bestimmte Wochentage festgelegt.
Am Anreisetag steht die Villa ab 17.00 Uhr zur Verfügung. Zwecks Schlüsselübergabe und Einweisung kontaktieren Sie uns 3-5 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 24.00 Uhr ohne Benachrichtigung an den Vermieter nicht angereist sein, gilt der Vertrag als gekündigt. Der Vermieter kann dann über die Villa frei verfügen.
Eine Rückzahlung der Miete aufgrund nicht erfolgter Anreise erfolgt grundsätzlich nicht (siehe auch § 5)
Am Abreisetag ist die Villa bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Geänderte Abreisezeiten oder das Aufbewahren von Reisegepäck über diesen Zeitpunkt hinaus ist vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Der Vermieter behält sich vor, eine nicht abgesprochene verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.
Die Villa ist am Abreisetag besenrein zu übergeben, das Geschirr ist sauber und der Kühlschrank leer zu hinterlassen.
Eine Rückzahlung der (anteiligen) Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht (siehe auch § 5).
§ 5 REISERÜCKTRITT DURCH DEN MIETER
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Eine Stornierung der Buchung muss schriftlich erfolgen.
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet. Es gilt das Eingangsdatum der Buchungsstornierung. Die Höhe der Stornierungsgebühren richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
Eine Übertragung des Mietvertrages an eine andere Person ist bis 5 Tage vor der Anreise mit Zustimmung des Vermieters und nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Villa auch nach der Übertragung nur von der maximal zulässigen Personenzahl bewohnt wird.
§ 6 RÜCKTRITT / HAFTUNG DURCH DEN VERMIETER
Im Falle einer Stornierung der Buchung durch den Vermieter in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer bzw. nicht vom Vermieter zu vertretender Umstände, die eine Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Rückerstattung des Mietpreises inklusive Kautionsbetrag. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten wird nicht vom Vermieter übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn sich der Mieter trotz Abmahnung in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist (siehe auch § 2, § 7).
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die sichere und ordnungsgemäße Bereitstellung der Villa.
Eine Haftung für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung, durch Ausfälle bei der WLAN-Verbindung sowie durch unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse wie z.B. behördliche Anordnungen oder Baustellen ist ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
Fotos und Texte auf der Webseite und in sozialen Medien bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung der VilaLila. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) und im Inventar vor, sofern sie gleichwertig sind.
§ 7 AUFENTHALT IN DER VILLA
Bei der Anreise erfolgt die Übergabe der Schlüssel und eine persönliche und schriftliche Einweisung durch den Vermieter bzw. seines Beauftragten mit detaillierten Angaben zur Nutzung des Inventars.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Villa vorgesehen. Das Verstellen und Verändern von Einrichtungsgegenständen und Dekorationen ist nicht gestattet.
Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Villa bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und dem Inventar und für den Verlust von Gegenständen und Schlüsseln.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen VilaLila sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht gestattet. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Villa wie beispielsweise bei einer nicht mit dem Vermieter abgesprochene Übertragung des Mietvertrages, Überbelegung, einer Störung des Hausfriedens, mutwilligem Beschädigen der Einrichtung durch unsachgemäßen Gebrauch oder Veränderung usw. ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises und haftet für die entstandenen Schäden.
In der Villa und auf den Terrassen der Schlafzimmer ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Rauchen ist auf der Terrasse im Erdgeschoss, der Dachterrasse und im Gartenbereich erlaubt. Es ist ein Aschenbecher zu benutzen. Für Schäden, die durch Rauchen entstehen (offenes Feuer, Brandlöcher, Verschmutzung usw.) haftet der Mieter in vollem Umfang.
Die Villa verfügt über eine Alarmanlage. Beim Verlassen des Hauses sind alle Fenster und Türen zu schließen und die Alarmanlage zu aktivieren.
Kommt es zu einem Schaden (Einbruch oder Vandalismus), möglich geworden durch das Nichtaktivieren der Alarmanlage beim Verlassen des Hauses, haftet der Mieter für aufgetretene Schäden am Eigentum des Vermieters.
Im Fall eines Einbruchs in das nicht alarmgesicherte Haus sind unverzüglich der Vermieter und die Polizei zu benachrichtigen. Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Villa, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange der Gäste ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder möglich.
§ 8 HAUSTIERE
Kleine Haustiere sind in der Villa nach vorheriger Zustimmung durch den Vermieter erlaubt.
Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro (netto) für die Mietzeit in Rechnung stellen.
§ 9 NUTZUNG EINES INTERNETZUGANGS ÜBER WLAN
Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes ein unbegrenzt nutzbares WLAN-Netz kostenfrei zur Verfügung. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Angemessenheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck (siehe auch § 6).
Er ist jederzeit berechtigt, den WLAN-Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder abzuschalten, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren und Trojaner) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Der Mieter stellt den Vermieter der Villa von sämtlichen Kosten und Schadensansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Die Haftungsfreistellung umfasst auch die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, muss er den Vermieter direkt auf diesen Umstand hinweisen.
§ 10 DATENSCHUTZ
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des von ihm zeitweilig genutzten Mietobjektes notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie auf der Webseite ganz unten unter dem Reiter „Datenschutz“.
§ 11 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: August 2020
Fragen? Rufen Sie uns an:
Galina Buta (Manager) +351 965 651 241
Erika Kornder (Eigentümerin) +49 172 9242 630
Schreiben Sie uns:
kontakt@vilalila-algarve.com
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Die VilaLila liegt in einer ruhigen Gegend in Alvor in der Nähe von Portimão, ca. 60 km vom Flughafen in Faro entfernt.